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Erwachsenen-Adoption

Erwachsenen-Adoption

Die Erwachsenen-Adoption ist sicherlich kein Gestaltungsmittel, welches in der Nachfolgeplanung regelmäßig zur Anwendung gelangt. Allerdings sollte sie als Gestaltungsmittel auch bei der Abfassung von Testamenten oder Erbverträgen durchaus in Betracht gezogen werden. Die Erwachsenen-Adoption bedarf der Genehmigung des Familiengerichts. Sie hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis vorausgesetzt werden kann. Rein steuerliche Überlegungen sind daher keine Motive, die zu einer Genehmigung der Adoption führen werden.

Wenn Sie beabsichtigen, eine derartige Adoption mit dem Vorteil der Verbesserung der Steuerklasse durchzuführen, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei.Gern können Sie uns auch vorab Ihr Anliegen per E-Mail schildern. Oder vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Besprechungstermin. Tel.: 02302/580820.

Auch auf diesem Gebiet können wir Ihnen durch unsere 40-jährige Erfahrung professionelle Hilfestellungen geben.

Diese sei an folgendem praktischem Beispiel, mit dem unsere Kanzlei immer wieder befasst wird, verdeutlicht:

Eine Nichte, die sich jahrelang um ihre Tante kümmert, wird auch als Erwachsene ohne Weiteres von dieser adoptiert werden können. Hinterlässt die Tante jetzt von Todes wegen ein Vermögen mit einem Steuerwert von angenommen 200.000,00 € dann erhält die adoptierte Nichte diesen Betrag bei einem Freibetrag von 400.000,00 € steuerfrei.

Ansonsten hätte sie als Nichte den Steuerwert von 200.000,00 € abzüglich eines ihr lediglich i.H.v. 20.000,00 € zustehenden Freibetrages, also 180.000,00 € nach der Steuerklasse II mit 20 % versteuern müssen, mithin i.H.v. 36.000,00 €.

Durch die Adoption tritt damit eine Steuerersparnis bei der Schenkung bzw. Erbschaftsteuer i.H.v. 36.000,00 € ein!

Aber nochmals: Ein Eltern-Kind-Verhältnis ist stets vorauszusetzen. Was dies im Einzelnen bedeutet, erörtern wird mit Ihnen gern in einem gemeinsamen Gespräch.Gern können Sie uns auch vorab Ihr Anliegen per E-Mail schildern. Oder vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Besprechungstermin. Tel.: 02302/580820.


Eingestellt am 01.08.2017 von R. Schauwienold
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