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Was ist eine Vor- und Nacherbschaft?

Das Erbrecht sieht vor, dass in einem Testament die Erbfolge über Generationen hinweg geplant werden kann. Derjenige, der ein Testament errichtet, kann also einen Vorerben bestimmen, der zunächst sein gesamtes Vermögen erbt. Für den Fall, dass dieser Vorerbe verstirbt oder ein anderes zuvor festgelegtes Ereignis eintritt, kann in dem Testament ein weiterer Erbe, nämlich der Nacherbe, bestimmt werden, dessen Erbrecht aufschiebend bedingt erst dann entsteht, wenn der Vorerbe verstorben, oder eine andere Bedingung, die im Testament festgelegt wurde, eingetreten ist.

Bei dem Vorerben tritt eine strenge Vermögenstrennung ein. Anders als bei dem gesetzlichen Erbrecht vermischt sich sein eigenes Vermögen nicht mit dem ererbten Vermögen. Dies kann man sich insbesondere bei Patchworkfamilien oder auch bei Behinderten- oder Bedürftigen-Testamenten zu Nutze machen. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass jemand etwas erbt, der vom Erbrecht ausgeschlossen werden soll, bspw. die einseitigen Kinder des neuen Ehegatten oder auch des Exmannes oder der Exfrau.

Der Vorerbe ist in seinem Erbrecht allerdings eingeschränkt. Ihm ist es untersagt, das als Vorerbe erhaltene Vermögen zu verschenken oder aufzubrauchen. In gewissem Umfang kann er von solchen Beschränkungen allerdings befreit werden. Dies muss aber bereits in dem Testament eindeutig festgelegt sein.


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