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Wann sind die Vorraussetzungen für eine Scheidung erfüllt?

Voraussetzung für eine Scheidung ist das Scheitern der Ehe, § 1565 Abs. 1 BGB. Das ist dann der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht zu erwarten steht, dass die Eheleute sie wiederherstellen werden. Dies wird gesetzlich unwiderlegbar vermutet, wenn die Trennungszeit mindestens ein Jahr beträgt und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder dem Scheidungsantrag eines Ehegatten vonseiten des anderen zugestimmt wird.

Dauert die Trennung bereits drei Jahre oder länger, bedarf es nur des Antrags eines der Ehepartner um die Scheidung aussprechen zu können.
Die Scheidung wird durch Beschluss des örtlich zuständigen Familiengerichts – eine besondere Abteilung des Amtsgerichts - ausgesprochen. Gleichzeitig wird über den sog. Versorgungsausgleich entschieden. Letzterer regelt, ob und in welcher Höhe ggf. Rentenanwartschaften für die Zeit der Ehe zwischen den Ehepartnern auszugleichen sind, was sich auf die späteren Renteneinkünfte auswirkt.


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