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Was ist Zugewinn?

Im Fall der Scheidung der Ehe wird als Folge der Zugewinngemeinschaft der sogenannte Zugewinn auseinandergesetzt. Hierbei werden das Anfangsvermögen (§ 1374 BGB) und das Endvermögen (§ 1375 BGB) des jeweiligen Ehegatten gegenübergestellt. Stellt sich das Endvermögen eines Ehegatten als ein "Mehr" gegenüber dem Anfangsvermögen dar, liegt bei diesem Zugewinn vor.

Hat einer der Ehegatten zum Stichtag der Scheidung (= Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten) einen höheren Zugewinn als der andere erzielt, erhält Letzterer die Hälfte der Differenz als Zugewinnausgleich.

Da die Ermittlung des konkreten Anfangs- und Endvermögens insbesondere dann kompliziert ist, wenn Immobilien, Unternehmen, Aktiendepots usw. im Spiel sind, helfen wir Ihnen bei der effektiven Durchführung Ihres Zugewinnausgleichs oder beraten Sie, wie ein solcher Ausgleichsanspruch u.U. legal reduziert werden kann.

Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.


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Schauwienold
Rechtsanwalt Schauwienold
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