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Der Weg zum richtigen Testament

Der Weg zum richtigen Testament

Die Anwaltskanzlei Schauwienold bietet seit über 45 Jahren professionelle Beratung in allen Fragen des Erb-, Familien- und Immobilienrechts. Ein fast täglich an die Kanzlei herangetragenes Problem ist das Thema: „Erben und vererben“ und die damit verbundene Frage, wem nach dem Ableben der Nachlass zufallen soll. Dabei ist häufig ein Widerspruch anzutreffen: Einerseits zwischen dem Wunsch, den mit Mühe erarbeiteten Vermögensbestand langfristig für die nächste Generation zu sichern, und andererseits der offenbar psychischen Hemmschwelle, sich mit den Folgen seines eigenen Ablebens auseinanderzusetzen. Indessen hat die Erfahrung gezeigt, dass die gesetzliche Erbfolge in fast allen Fällen die schlechteste Lösung ist, die der Erblasser gewählt hat, wenn er die Errichtung eines Testaments unterlässt.

Wenn Sie dieserhalb Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns.Gern können Sie uns auch vorab Ihr Anliegen per E-Mail schildern. Oder vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Besprechungstermin. Tel.: 02302/580820.

Um ein auf Ihren Lebenszuschnitt richtiges und vor allem auch steueroptimiertes Testament zu fertigen, sollten Sie sich mit dem Erbrecht und den Bestimmungen von Todes wegen rechtzeitig vertraut machen. Dies gilt insbesondere für kinderlos gebliebene Ehepaare, bei denen im Fall des Ablebens Eltern oder Geschwister miterbberechtigt werden, wie auch z.B. für Paare mit minderjährigen Kindern, wenn sie im Erbfall eine Auseinandersetzung mit dem Betreuungsgericht vermeiden wollen, das für die minderjährigen Kinder zuständig wäre.

Das Erbrecht gibt dem Erblasser vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand, die in den meisten Fällen unbekannt sind. Für die Beantwortung der Frage: „Soll ich ein Testament errichten?“ und für den Inhalt des Testaments bedarf es deshalb der besonderen Beratung der Rechts- und Steuerkundigen, zumal das Erbrecht die Testamente einem strengen Formzwang unterwirft.

Auch steuerliche Überlegungen sind bei der Entscheidung, von welchen bürgerlich-rechtlichen Möglichkeiten des Erbrechts Gebrauch gemacht werden soll, oft von ausschlaggebender Bedeutung, da die Höhe der Erbschaftsteuer sich nach dem Wert des Nachlasses richtet und durch geschickte Gestaltungsmöglichkeiten der Anfall von Erbschaftsteuer häufig vermieden werden kann.

In der Testamentsgestaltung lebt das Erbrecht! Dieser Grundsatz gilt sowohl für die zivilrechtliche Gestaltung einer letztwilligen Verfügung als auch für die Steueroptimierung unter dem Gesichtspunkt, Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer zu reduzieren, wenn nicht sogar gänzlich einzusparen. In jedem Falle ist fachmännischer Rat gefragt, den Ihnen unsere Kanzlei gerne gewährt.Gern können Sie uns auch vorab Ihr Anliegen per E-Mail schildern. Oder vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Besprechungstermin. Tel.: 02302/580820.

Mandanteninformationen zum Erbrecht ls Download
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Eingestellt am 01.08.2017 von R. Schauwienold
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