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Beschluss des Amtsgerichtes Wesel - 49 F 189/19 -

Leitsatz: "Ein Vergleich ist nur wirksam geschlossen, wenn er protokolliert, den Beteiligten vorgelesen und von ihnen genehmigt wurde. Enthält das Protokoll keine entsprechenden Feststellungen, ist der Vergleich unwirksam; eine Vollstreckungsklausel darf nicht erteilt werden"

Fundstelle: FamRZ 2020, Heft 2, S. 110

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