Anwaltshaftung
Welche Pflichten hat ein Rechtsanwalt?
Die Pflichten des Anwalts ergeben sich in erster Linie aus dem konkreten Mandatsverhältnis: Entscheidend ist, ob etwa nur eine Beratung oder auch eine Vertretung nach außen hin erfolgen sollte.
Ferner greifen viele berufs- und standesrechtliche Normen Platz. Als solche sind etwa die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung der Rechtsanwälte oder das Rechtsanwalts-vergütungsgesetz zu nennen.
Der Anwalt ist hiernach zunächst verpflichtet, den Sachverhalt des konkreten Falls umfassend aufzuklären und den Mandanten anhand der geltenden Rechtslage richtig und vollständig zu beraten. Er hat den Sachverhalt für ein mit der Sache befasstes Gericht vollständig vorzutragen, hierbei Überflüssiges weglassen und zutreffende Anträge stellen. Er muss, auch wenn das Gericht die Rechtslage von sich aus anhand der mitgeteilten Tatsachen selbstständig ermitteln muss, ggf. die rechtlichen Schlüsse darlegen und notfalls durch geeignete Fundstellen belegen. Er ist darüber hinaus verpflichtet, etwaige Fristen zu beachten (Rechtsmittelfristen, Verjährung, materielle Präklusionsvorschriften u.v.m.). Er muss den Mandanten über Kosten und Risiken der verschiedenen gangbaren Wege aufklären und hierbei den für den Klienten sichersten und kostengünstigsten Weg wählen. Dabei hat er sich an der aktuellen Rechtslage zu orientieren, muss alle einschlägigen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Ausführungsvorschriften, das einschlägige Europarecht u.a.) kennen und auch die dazu ergangene Rechtsprechung.
Die konkreten Verpflichtungen sind aber immer nur im Zusammenspiel mit dem konkreten Anwaltsvertrag zu ermitteln. So muss ein Anwalt bei der Fertigung von AGB für einen Onlineshop natürlich andere Maßstäbe anwenden, als bei der Vertretung eines Mandanten in dessen Scheidungssache.
Wofür haftet nun ein Rechtsanwalt dem Mandanten?
Der Anwalt haftet nach dem zuvor Gesagten dem Auftraggeber, wenn er seine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen nicht mit der nötigen Sorgfalt erfüllt hat, auf den hierdurch entstandenen Schaden. Die Pflichtverletzung des Anwalts, etwa eine falsche Beratung, die Versäumung einer Rechtsmittelfrist, die vergessene Aufklärung über die Wirkungen gerichtlicher Entscheidungen usw. muss für den bei dem Mandanten entstandenen Schaden kausal sein.
Da solche Ansprüche durchaus erheblich sein können, müssen alle Rechtsanwälte zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Wann verjähren Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte?
Es gilt die Regelverjährungsfrist von 3 Jahren. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mandant von dem eingetretenen Schaden Kenntnis erlangt hat.
Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Anwaltshaftung gesammelt und erfolgreich Schadensersatzansprüche für unsere Auftraggeber gerichtlich und außergerichtlich durchgesetzt. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen durch ein Anwaltsverschulden ein Schaden entstanden ist, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir stehen Ihnen mit unserem fachkundigen Rat zur Seite.
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, setzen wir uns zuvor mit dieser wegen einer etwaigen Deckungszusage unmittelbar in Verbindung. Die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen einen Anwalt ist regelmäßig von den zur Verfügung stehenden Rechtsschutzsparten mitumfasst.
Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, sich vertrauensvoll an uns zu wenden.
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Schauwienold

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