Was ist ein Berliner Testament?
Von einem Berliner Testament spricht man, wenn zwei Ehegatten gemeinsam ein Testament errichten und zugleich regeln, dass nach dem Tod des Letztlebenden von beiden die gemeinsamen Kinder erben sollen. Es ist ein Unterfall des gemeinschaftlichen Testamentes. Wer miteinander verheiratet ist, kann stets ein gemeinsames Testament errichten, ohne dass zwingend erforderlich ist, dass sich die Ehegatten gegenseitig zu Erben bestimmen oder ihre Kinder einsetzen. Wird das gemeinschaftliche Testament eigenhändig errichtet, so muss einer der beiden Ehegatten den gesamten Text des Testamentes schreiben. Unterschrieben wird das Testament dann von beiden Ehegatten, so dass deutlich wird, dass es sich um den gemeinsamen Willen der Eheleute handelt. Die Regelungen zum Berliner Testament finden sich in den §§ 2265 ff. BGB.
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