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Was macht ein Testamentsvollstrecker?

Auch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann in einem Testament angeordnet werden. In einem Testament können auch die Aufgaben des Testamentsvollstreckers festgelegt werden. Bei minderjährigen Kindern kann dies bspw. in der Weise geschehen, dass der TV das ererbte Vermögen bis zu einem bestimmten Alter der Kinder verwaltet und daraus detailliert den Unterhalt für die Kinder bezahlt.

Wenn eine ungeteilte Erbengemeinschaft vorhanden ist, hat der Testaments­vollstrecker die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass diese nach den in dem Testament vom Erblasser vorgegebenen Regeln auseinandergesetzt und danach der Nachlass nach Abzug der Verbindlichkeiten an die Erben entsprechend den Erbquoten verteilt wird. Er hat darüber hinaus Ansprüche auf einen Pflichtteil oder ein Vermächtnis zu erfüllen.

Der Testamentsvollstrecker ist eine Art gesetzlicher Vertreter der Erben. Diese können über die Erbschaft also nicht allein verfügen. Alles, was die Erbschaft betrifft, regelt weitestgehend der Testamentsvollstrecker. Allerdings muss er den Erben mitteilen, aus welchen Gegenständen sich die Erbschaft im Einzelnen zusammensetzt und welche Maßnahmen er zu ergreifen gedenkt. Die Erben haben insoweit einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Testamentsvollstrecker.


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