Die Ehe - was ist das und welche Rechtsfolgen sind damit verbunden?
Die Ehe ist geregelt in den §§ 1297 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Es handelt sich um einen Zusammenschluss von Eheleuten mit dem Ziel gemeinsamer Lebensgestaltung. Geschlossen wird sie nach deutschem Recht vor dem zuständigen Standesbeamten (§ 1310 BGB). Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen, müssen dies aber nicht. Beide Ehegatten können auch ihren Namen behalten.
Wichtigste Rechtsfolge der Ehe ist die gegenseitige Verantwortung, die z.B. im Unterhaltsrecht auch für die Zeit nach der Scheidung greift. Allerdings kann der Nachscheidungsunterhalt zeitlich befristet oder der Höhe nach beschränkt werden.
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