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Was regelt das Kindschaftsrecht?

Das Kindschaftsrecht regelt im Fall der Trennung oder Scheidung das Verhältnis zwischen Eltern und ihren Kindern. Hierzu zählt vorrangig das Sorge- und Erziehungsrecht. Gerade im Trennungsfall werden Kinder oft in Mitleidenschaft gezogen. Hierbei ist es besonders wichtig, im Sinne des Kindeswohls (§ 1666 BGB) eine vernünftige und langfristig tragfähige Umgangs- und Sorgerechtslösung zu finden. Denn Kontinuität und Verlässlichkeit sind auch nach der Scheidung für die Entwicklung der Kinder und deren persönlichen Reifeprozess von essentieller Bedeutung.

Wir beraten Sie in allen Umgangs- und Sorgerechtsfragen. Im Interesse des Kindeswohls sollte dabei möglichst eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden. Allerdings wird von uns eine gerichtliche Auseinandersetzung im Fall der Vereitelung von im Rang von Menschenrechten – Art. 8 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention - stehenden Umgangsrechten im Fall einer Scheidung keinesfalls gescheut.


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Schauwienold
Rechtsanwalt Schauwienold
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