Wer muss aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen?
Häufig stellt sich im Fall einer Trennung bzw. Scheidung die Frage, wer aus der gemeinsamen Wohnung oder einem gemeinsamen Haus ausziehen muss. Grundsätzlich sind die Partner frei in der Entscheidung, wer ausziehen soll und wer nicht. Im Streitfall kann das Familiengericht im Wege der Wohnungszuweisung gemäß § 1361 b BGB einem der Ehepartner die Wohnung vorläufig oder sogar endgültig zuweisen, wenn das Verbleiben des anderen in der Wohnung eine sog. "unbillige Härte" darstellen würde.
Kanzlei
Schauwienold
Schauwienold

Reinhard Schauwienold |
Beethovenstr. 15 |
58452 Witten |
Telefon: | +49 2302 - 580 820 |
Telefax: | +49 2302 - 580 8222 |
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: |
08:30 - 13:00 Uhr |
15:00 - 17:30 Uhr |
Mittwoch: |
08:30 - 13:00 Uhr |
Mandantenbewertungen:
News / Aktuelles
Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche:
Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche unterscheiden sich u.a. dadurch, dass: - beim Pf...
Alles rund um das Pflichtteilsrecht!
Weit über die Hälfte aller bei den Gerichten anhängigen erbrechtlichen Streitigkeiten sind Verfahre...
Erb- und Pflichtteilsverzichte – wie sind sie angreifbar?
Bei einem zu Lebzeiten des Erblassers abgeschlossenen Erb- oder Pflichtteilsverzicht ist stets zu p...
Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche unterscheiden sich u.a. dadurch, dass: - beim Pf...
Alles rund um das Pflichtteilsrecht!
Weit über die Hälfte aller bei den Gerichten anhängigen erbrechtlichen Streitigkeiten sind Verfahre...
Erb- und Pflichtteilsverzichte – wie sind sie angreifbar?
Bei einem zu Lebzeiten des Erblassers abgeschlossenen Erb- oder Pflichtteilsverzicht ist stets zu p...