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Wer muss aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen?

Häufig stellt sich im Fall einer Trennung bzw. Scheidung die Frage, wer aus der gemeinsamen Wohnung oder einem gemeinsamen Haus ausziehen muss. Grundsätzlich sind die Partner frei in der Entscheidung, wer ausziehen soll und wer nicht. Im Streitfall kann das Familiengericht im Wege der Wohnungszuweisung gemäß § 1361 b BGB einem der Ehepartner die Wohnung vorläufig oder sogar endgültig zuweisen, wenn das Verbleiben des anderen in der Wohnung eine sog. "unbillige Härte" darstellen würde.


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Rechtsanwalt Schauwienold
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