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Urteil des Amtsgerichtes Witten – 23 F 23/12 –

Leitsatz: Bei einer verfestigten Lebensgemeinschaft von 1 ¾ Jahr ist von einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gemäß § 1579 Nr. 2 BGB auszugehen.

Das OLG Hamm hat im Verfahrenskostenhilfe-Prüfungsverfahren diese Ansicht mit Beschluss vom 17.09.2012 bestätigt. Dieser steht Ihnen in unserem Download-Bereich zum Abruf zur Verfügung.

Die Entscheidung wurde von uns in der FF 2012, S. 371 kommentiert.

AG Witten vom 23.05.2012 Az.: 23 F 23/12
Speichern Öffnen KORE511442012.pdf (57,24 kb)
OLG Hamm vom 17.09.2012 Az.: II-9 WF 146/12
Speichern Öffnen Beschluss-OLG-Hamm-II-9-WF-14612.pdf (1,21 Mb)

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