Urteil des Amtsgerichtes Witten – 23 F 23/12 –
Leitsatz: Bei einer verfestigten Lebensgemeinschaft von 1 ¾ Jahr ist von einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs gemäß § 1579 Nr. 2 BGB auszugehen.
Das OLG Hamm hat im Verfahrenskostenhilfe-Prüfungsverfahren diese Ansicht mit Beschluss vom 17.09.2012 bestätigt. Dieser steht Ihnen in unserem Download-Bereich zum Abruf zur Verfügung.
Die Entscheidung wurde von uns in der FF 2012, S. 371 kommentiert.
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