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Urteil des Amtsgerichtes Witten

Leitsatz: „Verkauft ein Händler Autoreifen, die ihm erst kurz zuvor geliefert wurden und dem neuesten auf dem Markt befindlichen Modell entsprechen, so kann nicht allein aus dem über zwei Jahre zurückliegenden Herstellungsdatum ein arglistiges Verhalten des Verkäufers abgeleitet werden.“

Fundstellen:
NJW-RR 2002, S. 1348.

AG Witten vom 21.05.2002 Az.: 15 C 599/01
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