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Urteil des Bundesgerichtshofes

Leitsatz: „Beim VOB-Vertrag ist der Auftragnehmer über die sich für Nachforderungen aus § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B (1973) ergebenden Beschränkungen hinaus grundsätzlich nicht an die von ihm erteilte Schlussrechnung gebunden.“

Fundstellen:
BGHZ 102, S. 392 -399.; NJW 1988, S. 910 - 911; MDR 1988, S. 401.

BGH vom 17.12.1987 Gerichtsgebäude Az.: VII ZR 16/87
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