email tel

Urteil des Landgerichtes Bochum

Leitsatz: Die Stadt verstößt gegen ihre Verkehrssicherungspflicht, wenn sie bei einer Werbeanlage ein Hineinragen von 60 – 80 cm in einen Parkstreifen zulässt und keine Vorkehrungen trifft, um ein Unterfahren mit hohen Fahrzeugen zu verhindern.
1. Die Stadt verstößt gegen ihre Verkehrssicherungspflicht, wenn sie bei einer Werbeanlage ein Hineinragen von 60 - 80 cm in einen Parkstreifen zulässt und keine Vorkehrungen trifft, um ein Unterfahren mit hohen Fahrzeugen zu verhindern.

2. Hälftiges Mitverschulden eines Wohnmobil-Fahrers bei Kollision in einem solchen Fall.

Fundstellen:
NZV 2001, S. 431 - 432.

LG Bochum vom 18.06.2001 Az.: 6 O 73/01
Speichern Öffnen lg_18062001.pdf (32,10 kb)

Kanzlei
Schauwienold
Rechtsanwalt Schauwienold
Reinhard Schauwienold
Beethovenstr. 15
58452 Witten
Telefon: +49 2302 - 580 820
Telefax: +49 2302 - 580 8222
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
08:30 - 13:00 Uhr
15:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch:
08:30 - 13:00 Uhr

Mandantenbewertungen:

News / Aktuelles
Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche:
Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche unterscheiden sich u.a. dadurch, dass: - beim Pf...
Alles rund um das Pflichtteilsrecht!
Weit über die Hälfte aller bei den Gerichten anhängigen erbrechtlichen Streitigkeiten sind Verfahre...
Erb- und Pflichtteilsverzichte – wie sind sie angreifbar?
Bei einem zu Lebzeiten des Erblassers abgeschlossenen Erb- oder Pflichtteilsverzicht ist stets zu p...