Urteil des Landgerichtes Bochum
Leitsatz: „Der durch die vorübergehende Entziehung der Nutzbarkeit eines Wohnmobils entstandene Schaden ist konkret darzulegen, pauschalierte Tagessätze – wie bei der Entziehung von Kraftfahrzeugen – können nicht gefordert werden.“
Fundstellen:
NJW-RR 2001, S. 750; MDR 2001, S. 388.
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NJW-RR 2001, S. 750; MDR 2001, S. 388.
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