email tel

Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm

1. Allein die Angabe des Erscheinungsbildes eines Fehlers an einem Pkw genügt für die substanziierte Darlegung eines Sachmangels im Rechtsstreit jedenfalls dann nicht, wenn die Ursache des gerügten Erscheinungsbildes sowohl in der Beschaffenheit als auch in einer fehlerhaften Verwendung des Fahrzeugs begründet sein kann.

2. Aus dem auszugsweisen Abdruck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen und Anhängern (NWVB) in den Leasingbedingungen der Leasinggeberin kann nicht auf eine Einbeziehung in den zwischen der Leasinggeberin und dem Lieferanten geschlossenen Kaufvertrag geschlossen werden, da den leasingvertraglichen Vereinbarungen eine Wirkung lediglich im Innenverhältnis zukommt.

3. § 377 HGB ist auf den zwischen dem Leasinggeber und dem Lieferanten geschlossenen Kaufvertrag unabhängig davon anwendbar, ob der Leasingnehmer, an den der Leasinggegenstand auf Anweisung des Leasinggebers unmittelbar ausgeliefert wird, kaufmännisch im Sinne des HGB tätig geworden ist (im Anschluss an BGHZ 110, 130, 140 ff.).

Fundstellen:
MDR 2006, 858

OLG Hamm vom 06.02.2006 Az.: 2 U 197/05


Kanzlei
Schauwienold
Rechtsanwalt Schauwienold
Reinhard Schauwienold
Beethovenstr. 15
58452 Witten
Telefon: +49 2302 - 580 820
Telefax: +49 2302 - 580 8222
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
08:30 - 13:00 Uhr
15:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch:
08:30 - 13:00 Uhr

Mandantenbewertungen:

News / Aktuelles
Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche:
Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche unterscheiden sich u.a. dadurch, dass: - beim Pf...
Alles rund um das Pflichtteilsrecht!
Weit über die Hälfte aller bei den Gerichten anhängigen erbrechtlichen Streitigkeiten sind Verfahre...
Erb- und Pflichtteilsverzichte – wie sind sie angreifbar?
Bei einem zu Lebzeiten des Erblassers abgeschlossenen Erb- oder Pflichtteilsverzicht ist stets zu p...