Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm
2. Aus dem auszugsweisen Abdruck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen und Anhängern (NWVB) in den Leasingbedingungen der Leasinggeberin kann nicht auf eine Einbeziehung in den zwischen der Leasinggeberin und dem Lieferanten geschlossenen Kaufvertrag geschlossen werden, da den leasingvertraglichen Vereinbarungen eine Wirkung lediglich im Innenverhältnis zukommt.
3. § 377 HGB ist auf den zwischen dem Leasinggeber und dem Lieferanten geschlossenen Kaufvertrag unabhängig davon anwendbar, ob der Leasingnehmer, an den der Leasinggegenstand auf Anweisung des Leasinggebers unmittelbar ausgeliefert wird, kaufmännisch im Sinne des HGB tätig geworden ist (im Anschluss an BGHZ 110, 130, 140 ff.).
Fundstellen:
MDR 2006, 858
OLG Hamm vom 06.02.2006 Az.: 2 U 197/05
Schauwienold

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