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Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofes – XI ZR 10/98 –

Vorlagebeschluss des XI. Senates des BGH an den Großen Senat des BGH

1. Ist die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft oder Mithaftungsübernahme wegen finanzieller Überforderung feines Bürgen und Mithaftenden nach einheitlichen Kriterien zu beurteilen? Gilt dies auch für vor dem 01.01.1999 geschlossene Verträge?

2. Ist eine Bürgschaft oder Mithaftungsübernahme bei krasser finanzieller Überforderung des Bürgen oder Mithaftenden auch ohne Hinzutreten besonders belastender Umstände grundsätzlich sittenwidrig und daher nichtig? Liegt eine solche krasse finanzielle Überforderung vor, wenn der Bürge oder Mithaftende bei Übernahme der Verpflichtung voraussichtlich allein nicht in der Lage sein wird, auch nur die vertraglich vereinbarten Zinsen zu entrichten?

3. Stellt es grundsätzlich einen angemessenen Interessenausgleich dar, wenn der finanziell krass überforderte Bürge oder Mithaftende aus dem Kredit mittelbare Vorteile erlangt, oder sind nur unmittelbare Vorteile zu berücksichtigen?“

Fundstellen:
NJW 1999, S. 2584 – 2588; MDR 2000, S. 530 ff.; ZIP 1999, S. 1257 – 1262.
Anmerkung von R. Schauwienold in MDR 2000, S. 535-533.

BGH vom 29.06.1999 Az.: XI ZR 10/98
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