email tel

Das anwaltliche Honorar

1. Was kostet eine anwaltliche Beratung?
Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Kosten berechnen sich regelmäßig nach dem Gegenstandswert. Dies hat zur Folge: Je höher der Wert des Gegenstandes ist, dessto höher ist die anwaltliche Gebühr.
Beispiel
Eine Scheidung mit z.B. zwei eigenen Häusern ist um ein Vielfaches teurer als die Scheidung eines Mandanten, der nur eine Mietwohnung bewohnt.
Sog. Streitwerttabellen (http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_2_90.html) geben auch Laien über die Höhe der Gebühren genaue Auskunft.

2. Berechnen Sie auch Stundensätze?
Unsere Kanzlei rechnet generell nach einem Stundensatz von bis zu 250,00 € (+ USt.) ab, sobald der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit nicht seriös abschätzbar ist. Das ist immer der Fall z.B. im Umgangsrecht (Streit um die Kinder) und in allen außergerichtlichen Klärungsversuchen mit hoher emotionaler Beteiligung, besonders bei Fragen der elterlichen Sorge (z.B. zum Aufenthaltsbestimmungsrecht oder zur Häufigkeit und Ausgestaltung von Besuchskontakten). Durch die Stundensatzvereinbarungen können unsere Mandanten uns kontrollieren. Sie erhalten mit der Rechnung minutengenaue Abrechnungen. Wir takten dabei automatisch alle 5 Minuten. Wenn wir 5 Minuten für Sie arbeiten, zahlen Sie auch nur genau 5 Minuten.

3. Was kostet eine kurze Antwort am Telefon?
Wir geben generell keinen Rechtsrat am Telefon, es sei denn, Sie hätten uns zuvor durch Übersendung entsprechender Unterlagen den Sachverhalt unterbreitet. Alles andere wäre unseriös, denn die Haftungsfragen bleiben ungeklärt. Gern lassen wir uns Ihre Frage am Telefon - oder per E-Mail - schildern und geben Ihnen alsdann schriftlich einen ersten Überblick über verschiedene Möglichkeiten.

4. Wie teuer ist eine Erstberatung?
Eine Erstberatung ist normalerweise ein kurzes Mandantengespräch zur Einleitung in das Mandat. Ziele und Strategien werden festgelegt und Unterlagen gesichtet. In seltenen Fällen reicht ein einziges Gespräch sogar aus, um einen Weg für den Mandanten festzulegen. Das Erstberatungsgespräch kostet in der Regel 190,00 € netto, wobei wir uns eine Erhöhung dieser Gebühr bei nachhaltigem Aufwand oder bei höheren Gegenstandswerten vorbehalten.

5. Wann und was zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt alle Kosten, sowohl Rechtsanwalts- als auch Gerichtskosten. Eine Selbstbeteiligung (häufig 150,00 €) zahlen Sie, falls das Ihr Vertrag vorsieht, selbst. In Familien- und Erbsachen wird üblicherweise vom Rechtsschutzversicherer nur ein Beratungshonorar übernommen. Rechtsschutzversicherungen zahlen anwaltliche Gebühren bis zu oberen Grenze der gesetzlichen Gebühren, jedoch nicht darüber hinaus. Sollten also unsere Gebühren durch Stundensätze höher sein als die Obergrenze der gesetzlichen Gebühren, sind diese überschießenden Gebühren von den Mandanten zu entrichten.

6. Wer kontaktiert die Rechtsschutzversicherung?
Unsere Mandanten entscheiden, wer mit der Rechtsschutzversicherung in Kontakt tritt. Sie sparen einerseits Geld, wenn Sie es selber machen; andererseits haben Versicherer, die oft aus strukturellen Gründen ihre Zahlungen zu verhindern versuchen, mit ihren Kunden oft ein "leichtes Spiel". Versicherungen sind verpflichtet, dem Versicherungsnehmer gegenüber die Zusage zu erteilen und dürfen nicht auf den Rechtsanwalt verweisen.

7. Lohnt sich der Weg zum Anwalt bei kleinen Streitwerten?
Gewöhnlich verlieren Sie Geld, wenn Sie wegen geringer Gegenstandswerte einen Anwalt aufsuchen. Wir raten daher in unserer Erstbertung in der Regel von einer weiteren Verfolgung ab und geben z.B. Tipps für ein Anspruchschreiben, das Sie dann selbst verfassen können.

8. Berechnen Sie einen Vorschuss?
Bei vielen neuen Mandanten und bei einer Pauschalvereinbarung zahlen unsere Mandanten an uns einen angemessenen Vorschuss. Der Vorschuss wird natürlich von der Schlussrechnungssumme abgezogen. Allerdings versetzt nur der Vorschuss uns in die Lage, sofort für Sie mit der Arbeit zu beginnen.

9. Muss nicht der Gegner meine Anwaltskosten tragen?
Ihre Anwaltskosten tragen Sie zunächst selbst. Wenn Sie vor Gericht gewinnen, haben Sie - außer im Arbeitsrecht (I. Instanz) - gegen Ihren Gegner einen Anspruch auf Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten. Wir setzen diesen Anspruch dann für Sie durch. Außergerichtlich anfallende anwaltliche Gebühen sind von der Gegenseite zu erstatten, sofern sich diese in Verzug befindet oder Ihnen ein entsprechender Schadensersatzanspruch zusteht.

Bitte fragen Sie uns unter Tel.: 02302/580820oder per E-Mail: info@schauwienold.de


Kanzlei
Schauwienold
Rechtsanwalt Schauwienold
Reinhard Schauwienold
Beethovenstr. 15
58452 Witten
Telefon: +49 2302 - 580 820
Telefax: +49 2302 - 580 8222
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
08:30 - 13:00 Uhr
15:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch:
08:30 - 13:00 Uhr

Mandantenbewertungen:

News / Aktuelles
Beeinträchtigende Schenkungen im Erbrecht – ein hohes Haftungsrisiko
Von „beeinträchtigenden Schenkungen“ im Erbrecht spricht man, wenn ein Erblasser, der durch Erbvert...
Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche:
Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche unterscheiden sich u.a. dadurch, dass: - beim Pf...
Alles rund um das Pflichtteilsrecht!
Weit über die Hälfte aller bei den Gerichten anhängigen erbrechtlichen Streitigkeiten sind Verfahre...