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Urteil des Landgerichts Berlin

Gegenstand dieses Verfahrens waren geltend gemachte Schadensersatzansprüche gegen einen Notar wegen schuldhafter Verletzung eines Verwahrvertrages.

Das Landgericht Berlin gab der Klage nahezu in vollem Umfang statt und verurteilte den Notar darüber hinaus dazu, die kompletten Kosten des Prozesses zu tragen.

Die nachfolgende Entscheidung des LG Berlin finden Sie hier.

LG Berlin vom 06.11.2013 Az.: 84 O 152/12
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