Urteil KG Berlin vom 22.07.2014 – 9 U 242/13 –
Das Kammergericht hat das Urteil des LG Berlin vom 06.11.2013 bestätigt.
Das Kammergericht hat in der Berufungsinstanz das Urteil des LG Berlin vom 06.11.2013 bestätigt. Der Notar wurde rechtskräftig zur Zahlung von Schadenersatz i.H.v. rd. 80.000,00 € verurteilt. Der Notar hat u.a. unzulässige Auszahlungen von seinem Treuhandkonto vorgenommen sowie gegen ihm obliegende Belehrungspflichten gegenüber den Beteiligten verstoßen und die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Wartefrist von 2 Wochen gem § 17 Abs. 2 BeurkG missachtet.
Die vorhergehende Entscheidung des LG Berlin finden Sie hier.
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