Trennung, was nun?
Die Trennung ist der erste Schritt einer möglichen Beendigung der Ehe durch Scheidung. Eine Trennung liegt vor, wenn die Eheleute von "Tisch und Bett" getrennt leben; dabei ist ein Auszug aus der gemeinsamen Wohnung nicht zwingend erforderlich. Eine vollständige Trennung innerhalb der ehelichen Wohnung reicht aus, wenn wechselseitig keine Versorgungsleistungen mehr erbracht werden.
Während der Trennung kann einem Ehegatten ein Trennungsunterhaltsanspruch zustehen. Dies ist dann der Fall, wenn ein Ehegatte mangels eigener Einkünfte den ehelichen Lebensstandard nicht aufrechterhalten kann und der andere hierzu ohne Weiteres leistungsfähig ist.
Der Trennungsunterhalt ist wesentlich stärker ausgeprägt als der Unterhalt nach der Scheidung. Vom Gesetzgeber wird nämlich für die Zeit nach rechtskräftiger Scheidung der Ehe von beiden Eheleuten erwartet, dass sie nach dem Prinzip der Eigenversorgung zunächst für ihren eigenen Lebensbedarf aufkommen. Der Nachscheidungsunterhalt kann der Höhe nach beschränkt oder auch zeitlich befristet werden. Hinsichtlich des Unterhalts wird weiter unten vertiefend ausgeführt.
Schauwienold

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