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Gericht, Anwaltschaft und Erbrecht

Selbst der Gesetzgeber hat, wenn auch spät, erkannt, dass das Erbrecht eine solch dynamische Entwicklung genommen hat, dass dieser auf der Ebene der Gerichtsbarkeit nur durch Spezialisierung geschulter Richter begegnet werden kann. Diesem besonderen Stellenwert der Rechtsmaterie „Erbrecht“ wurde nunmehr u. a. mit dem Gesetz zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten, das zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, Rechnung getragen. Danach sind bei den Landgerichten und bei den Oberlandesgerichten spezielle Zivilkammern bzw. Senate für erbrechtliche Streitigkeiten zu bilden. Die gesetzliche Neuregelung gilt für alle ab dem 01.01.2021 neu bei Gericht eingeleiteten Erbrechtsstreitigkeiten. Damit ist der Gesetzgeber dem schon lange in der Fachwelt erhobenen Ruf, ähnlich wie im Familienrecht dem Aufbau der Gerichtsbarkeit im Erbrecht einen eigenständigen Stellenwert zukommen zu lassen, endlich gefolgt.

Wie sieht es aber auf diesem speziellen Rechtsgebiet mit der Anwaltschaft aus? Schon lange vergeben die Anwaltskammern zwar den Titel „Fachanwalt für Erbrecht“. Dabei klingt Fachanwalt für den Laien auf den ersten Blick wie „Facharzt“, ist aber bei Weitem nicht dasselbe. Facharzt kann nur jemand werden, der als Arzt eine zumindest fünfjährige Weiterbildung aufweist und zudem eine Facharztprüfung vor einer Ärztekammer abschließt. Der Fachanwaltstitel ist dagegen wesentlich leichter zu haben. Anwälte müssen lediglich einen Lehrgang mit 120 Stunden absolvieren, was bei einem angenommenen Acht-Stunden-Tag eine Fortbildungszeit von lediglich 15 Tagen bedeutet, gemessen an der Facharzttätigkeit ein vergleichsweise karger Zeitrahmen, um sich auf ein Fachgebiet spezialisieren zu können. Daneben müssen noch drei Klausuren und eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen nachgewiesen werden, wobei diese bei Sozietäten faktisch größtenteils von den bereits etablierten Rechtsanwälten beigestellt werden.

Die juristische Fachanwaltsausbildung steht daher nicht zu Unrecht in der Kritik. Wo Fachanwalt draufsteht, muss man nicht unbedingt entsprechende Fachkenntnisse voraussetzen. Nicht immer kann derjenige, der sich an einen Fachanwalt wendet, auch damit rechnen, dass dieser Anwalt mit mehr Wissen oder Erfahrung als andere ausgestattet ist. Hat ein Anwalt einmal einen Fachanwaltstitel erworben, braucht er zukünftig nur noch 15 jährliche Fortbildungsstunden nachzuweisen, um seinen Fachanwaltstitel zu behalten, ohne dass von den zuständigen Rechtsanwaltskammern jemals nachgeprüft würde, ob der Anwalt auf seinem Fachgebiet überhaupt ausreichend Fälle bearbeitet hat. Teilweise ist sogar zu beobachten, dass Anwälte auf den erwähnten Fortbildungsveranstaltungen zwar körperlich präsent sind, indem sie sich in bereitliegende Anwesenheitslisten eintragen, während derartiger Veranstaltungen dann allerdings, wie vielfach beobachtet werden konnte, der Bearbeitung anderweitiger Akten oder gar ihrem Handy zuwenden. Eine stärkere Kontrolle und Auslese der sich als Fachanwälte bezeichnenden Kollegen wäre von daher äußerst wünschenswert und ein von den Rechtsanwaltskammern dringend zu lösendes Problem.

Was kann der Rechtsuchende tun, um sicher zu sein, auf dem ihn interessierenden Rechtsgebiet einen autorisierten Fachmann zu finden? Hilfreich bei seiner Suche sind für ihn in erster Linie Bewertungen auf den Plattformen „Google“ und „anwalt.de“. Zeitlich sollte man sich dabei vor allen Dingen an Rezensionen früherer Mandanten dieses Anwalts ausrichten, die nicht länger als drei Monate zurückliegen sollten. Sie können ein Anzeichen für die fachliche Qualifikation eines Anwalts sein, müssen dies aber nicht zwingend. Zu warnen ist vor allen Dingen vor zusätzlichen und anpreisenden Beschreibungen wie „langjährige Expertise“, wenn eine solche nur wenige Jahre besteht und sich nicht durch fachliche Kompetenz bestätigt. Gerade im Erb- wie aber auch im Familienrecht sollte der Rechtsuchende Wert auf langjährige Erfahrung legen und vor allen Dingen darauf, dass der Anwalt bereits über Jahre hinweg intensiv auf dem nachgefragten Gebiet tätig war. Diese Suche ist nicht immer ganz einfach, aber es lohnt sich allemal, wenn der Ratsuchende am Ende feststellen kann, mit seinem Fall den richtigen Rechtsanwalt beauftragt zu haben. Einfach ist die Suche schon deswegen nicht, weil Anwälte auf ihrer Internetseite Schlüsselwörter so geschickt platzieren, dass sie in der Trefferliste vor der Konkurrenz landen. Außerdem werden häufig Anzeigen geschaltet, die noch über den Suchtreffern auftauchen. Gerade diese sind aber mit besonderer Vorsicht zu genießen, enthalten sie doch teilweise Anpreisungen, die von den Rezensionen überhaupt nicht gedeckt werden. Daher der gute Rat:

Vor der Wahl des Anwalts sollte sich der Ratsuchende Informationen zu dessen Kompetenz z. B. auf dessen Internetseite einholen. Außerdem sollte er den Anwalt vor Beginn der Beratung unbedingt nach seinen Erfahrungen auf dem Gebiet des Erbrechts befragen. Dabei kann der Rechtsuchende sich z. B. des Kontaktformulars bedienen, und so die Kompetenz des Anwalts in Bezug auf seine interessierende Rechtsfrage testen. Auch dieser Weg kann bei der Anwaltssuche durchaus zum Erfolg führen.


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Schauwienold
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